Citymaut in Stockholm jetzt auch für Ausländer fällig

Ausländische Fahrzeuge waren in der Vergangenheit von der Citymaut in Stockholm befreit. Dies hat sich zum 1. Januar 2015 geändert: Nun wird die Gebühr auch für Pkw sowie Wohnmobile erhoben, die im Ausland registriert sind. Diese Regelung gilt für Stockholm und Göteborg, wo die Citymaut nach Stockholmer Vorbild 2013 eingeführt wurde.

Wie wird die Citymaut kassiert?

Ob und wie viel die Reisenden zahlen müssen, ist abhängig von der Tageszeit. Erhoben wird die Citymaut nämlich in Stockholm nur von 6.30 bis 18.29 Uhr, in Göteborg schon ab 6 Uhr. Nicht erhoben wird sie hingegen im Juli, an Feiertagen und an Werktagen vor einem Feiertag. Die Autofahrer werden durch ein Foto ihres Nummernschildes erhoben, sobald sie eine der innerstädtischen Kontrollstationen passieren. Dort sind auch digitale Anzeigetafeln angebracht, die den gerade aktuellen Tarif anzeigen. Anschließend wird die Citymaut monatlich abgerechnet, die Fahrzeughalter erhalten per Post eine Abrechnung. Den entsprechenden Betrag müssen sie bis zum Ende des Folgemonats bezahlt haben.

Darum wurde die Citymaut erhoben

In Stockholm war schon lange darüber diskutiert worden, mit welchen Maßnahmen die Stadt vom Straßenverkehr entlastet werden könnte. Gebühren nach dem Vorbild der norwegischen Stadt Bergen, wo eine Citymaut bereits seit 1985 erhoben wird, einzuführen, wurde schon in den 1990er Jahren diskutiert. Dieser Vorschlag scheiterte aber 1997. Schließlich rangen sich die Verantwortlichen in der Stadt doch dazu durch, Versuchsweise eine Citymaut einzuführen. Dieser Versuch startete am 3. Januar 2006 und dauerte bis zum 31. Juli 2006 an.

Nach diesem Pilotversuch stellte sich heraus, dass das Verkehrsaufkommen gesunken war und weniger Feinstaubemissionen in der Innenstadt gemessen wurden. Die dauerhafte Einführung einer Citymaut wurde bei einem Bürgerentscheid am 17. September 2006 mit rund 53 Prozent der abgegebenen Stimmen beschlossen. Einsatzfahrzeuge, Busse und Fahrzeuge von Schwerbehinderten waren ebenso wie ausländische Fahrzeuge bis zum 31. Dezember 2014 von der Citymaut ausgenommen.

Februar 2015



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